Rauchmelder: testen nicht vergessen
07.10.2026
Die meisten Opfer von Wohnungsbränden sterben nicht an den Flammen, sondern am Rauch – oft nachts im Schlaf. Ein Rauchmelder schlägt laut Alarm, solange noch Zeit zur Flucht bleibt.
Was in Schleswig-Holstein gilt
Nach der Landesbauordnung (§ 49 Abs. 4 LBO) brauchen in jeder Wohnung mindestens einen Rauchmelder:
- Schlafräume
- Kinderzimmer
- Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen führen
Einbauen muss der Eigentümer. Für die Betriebsbereitschaft ist der unmittelbare Besitzer zuständig – also wer in der Wohnung lebt, bei Mietwohnungen der Mieter. Das gilt, solange der Eigentümer die Wartung nicht selbst übernommen hat.
Tipp: Wird im Wohnzimmer oder Gästezimmer regelmäßig geschlafen, gehört auch dort ein Melder hin. Mehr Melder – etwa in jedem Wohnraum und im Keller – erhöhen die Sicherheit zusätzlich.
So prüfst du deinen Rauchmelder
- Prüftaste drücken (notfalls mit dem Besenstiel). Ein lauter Ton muss kommen.
- Öffnungen ansehen: Staub, Farbe oder Spinnweben dürfen die Raucheintrittsöffnungen nicht verdecken.
- Gerät nicht verdeckt? Kein Regal, keine Lampe, kein Vorhang direkt am Melder.
- Datum prüfen: Rauchmelder werden nach zehn Jahren komplett ausgetauscht.
Laut Bedienungsanleitung und Anwendungsnorm gehört jeder Melder mindestens einmal im Jahr geprüft. Feuerwehren empfehlen, die Prüftaste einmal im Monat zu drücken. Als Merkhilfe dient der Rauchmeldertag an jedem Freitag, dem 13.
Piepst der Melder ab und zu?
Ein kurzer Piepton in regelmäßigen Abständen zeigt meist eine schwache Batterie an. Bei Meldern mit fest eingebauter 10-Jahres-Batterie wird dann das ganze Gerät getauscht.
Beim Kauf achten auf
- Prüfnorm DIN EN 14604 (Pflicht)
- Q-Label: fest eingebaute Batterie mit mindestens zehn Jahren Laufzeit, weniger Fehlalarme
- Für gehörlose oder schwerhörige Menschen gibt es Melder mit Blitzlicht oder Vibrationskissen
Wenn er Alarm schlägt
Nicht nachsehen, ob es „wirklich“ brennt, wenn schon Rauch zu sehen ist. Alle wecken, raus, Türen hinter dir schließen und von draußen die 112 wählen.
Quellen: Landtag Schleswig-Holstein, Umdruck 16/3294; haustechnikdialog (Wortlaut Wartungsregel); Feuerwehr Hamburg, „Rauchmelder retten Leben“; DFV (Rauchmeldertag).